Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für Wärmepumpen, und wer seinen Antrag vorher gestellt hat, sichert sich noch die alten, deutlich günstigeren Konditionen. Am 10. Juli hat der Bundestag zudem das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, das die frühere 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien in neuen Heizungen kippt. Wenn Sie in den letzten Monaten mit dem Gedanken gespielt haben, Ihre alte Gasheizung zu ersetzen, ändert sich gerade recht viel auf einmal — und nicht alles davon ist zu Ihrem Vorteil.
Was sich am 21. Juli geändert hat
Die Grundförderung liegt weiterhin bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, das bleibt gleich. Verändert hat sich die Obergrenze: Förderfähig sind jetzt maximal 28.000 Euro statt vorher 30.000 Euro, und dieser Deckel sinkt ab dem zweiten Halbjahr 2027 weiter. Mit allen kombinierbaren Boni — Einkommens-, Geschwindigkeits- und Effizienzbonus — kommen Sie theoretisch auf bis zu 80 Prozent, in der Praxis also auf maximal 22.400 Euro Zuschuss für ein Einfamilienhaus. Der frühere pauschale Fünf-Prozent-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie Propan ist komplett gestrichen worden, ohne Übergangsfrist.
Ab Anfang 2027 sinkt die Grundförderung dann auf 15 Prozent. Wer also ohnehin plant, in den nächsten zwei, drei Jahren zu sanieren, spart sich durch einen früheren Antrag nicht nur Zeit, sondern real mehrere tausend Euro. Das ist keine Verkaufsmasche eines Heizungsbauers, das steht so im novellierten Förderprogramm der KfW.
Die Rechnung, die viele erst zu spät machen
Nehmen wir eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein freistehendes Einfamilienhaus, Kostenpunkt grob 32.000 Euro inklusive Einbau. Bei 80 Prozent Förderquote auf die gedeckelten 28.000 Euro sind das 22.400 Euro Zuschuss, Sie zahlen also rund 9.600 Euro aus eigener Tasche zuzüglich der Differenz oberhalb des Deckels. Das ist der Idealfall mit allen Boni — Einkommensbonus für Haushalte unter 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, Geschwindigkeitsbonus für den Austausch einer alten fossilen Heizung, plus Effizienzbonus. Ohne diese Zusatzboni bleiben Sie bei der Grundförderung von 30 Prozent, also 8.400 Euro auf die gedeckelten Kosten. Der Unterschied zwischen "ich erfülle alle Kriterien" und "ich erfülle nur die Grundvoraussetzung" liegt damit bei rund 14.000 Euro — eine Differenz, die sich lohnt vorher durchzurechnen, statt sie erst beim Kostenvoranschlag zu entdecken.
Die Lärmvorschrift, die viele übersehen
Seit Januar 2026 gilt eine verschärfte Regel: Luftwärmepumpen müssen zehn statt vorher fünf Dezibel unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen, um überhaupt förderfähig zu sein. In der Praxis heißt das, nicht jedes Modell, das ein Installateur Ihnen vor einem Jahr angeboten hätte, qualifiziert sich heute noch. Fragen Sie explizit nach dem Schallleistungspegel im Datenblatt und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass das Gerät die verschärfte Grenze einhält — mündliche Zusagen reichen bei einer Förderprüfung nicht.
Ein zweiter, oft übersehener Punkt: Wärmepumpen sollten künftig aus EU-Produktion stammen. Tun sie das nicht, kürzt sich die Grundförderung um 15 Prozentpunkte. Das betrifft vor allem günstigere Importmodelle aus Fernost, die bislang preislich attraktiv wirkten — nach dem Förderabzug relativiert sich der Preisvorteil oft komplett.
Öl- und Gasheizungen sind wieder erlaubt — heißt das, Sie können abwarten?
Kurz: eher nicht. Ja, das starre Verbot fossiler Heizungen ab 2045 ist gefallen, und neue Öl- oder Gasheizungen sind wieder grundsätzlich zulässig. Aber sie müssen ab 2029 mindestens zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, ein Anteil, der stufenweise bis 2045 auf 100 Prozent steigt. Wer jetzt eine neue Gasheizung einbaut, kauft sich also kein dauerhaftes Ausweichen, sondern verschiebt die Umstellung nur — bei steigenden Energiepreisen und ohne die Förderung, die eine Wärmepumpe heute noch bekommt. Das ist eine Wette auf günstige Biobrennstoffe in zehn Jahren, und ich würde diese Wette an Ihrer Stelle nicht eingehen.
Zur Ehrlichkeit gehört aber auch: Für sehr alte, schlecht gedämmte Gebäude mit kleinen Heizkörpern ist eine Wärmepumpe technisch nicht immer die beste Sofortlösung. Wenn die Vorlauftemperatur Ihres bestehenden Heizsystems über 55 Grad liegt und eine Dämmung kurzfristig nicht infrage kommt, kann eine Hybridlösung aus Gasheizung und Wärmepumpe übergangsweise sinnvoller sein als ein reiner Wärmepumpen-Einbau mit schlechtem Wirkungsgrad. Das betrifft aber die Minderheit der Bestandsgebäude, nicht die Regel.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Ein Energieberater kostet Sie 100 bis 300 Euro für eine erste Einschätzung — deutlich weniger, als eine falsch dimensionierte Anlage oder ein verpasster Bonus Sie am Ende kostet.
- Lassen Sie die Vorlauftemperatur Ihres bestehenden Systems prüfen, bevor Sie ein Angebot einholen — das entscheidet, ob eine Standard-Wärmepumpe überhaupt sinnvoll dimensioniert werden kann.
- Verlangen Sie vom Installateur schriftlich den Schallleistungspegel und die Herkunft des Geräts, nicht nur die Modellbezeichnung.
- Prüfen Sie, ob Sie Einkommens- oder Geschwindigkeitsbonus geltend machen können — beide zusammen können mehrere tausend Euro ausmachen.
- Stellen Sie den Förderantrag vor der nächsten Absenkung der Grundförderung Anfang 2027, wenn eine Sanierung ohnehin ansteht.
Eine angekündigte Verfassungsklage gegen das neue Gesetz steht noch im Raum, das ändert an den aktuell gültigen Förderbedingungen aber vorerst nichts. Wer wartet, bis alle rechtlichen Fragen geklärt sind, wartet möglicherweise bis nach der nächsten Förderabsenkung.